Corona-Info-Telefon der Verbandsgemeinde
Zur Information unserer Bürgerinnen und Bürger haben wir von der Verbandsgemeinde ein zentrales Info-Telefon eingerichtet. Hier können Sie sich auch außerhalb der Dienstzeiten mit allen Fragen zur Corona-Pandemie und ihren Folgen, sei es Maskenpflicht, Quarantänebestimmungen oder Hygienebedingungen etc. hinwenden.
CORONA-INFO-TELEFON
02671
608-265
Gerne können Sie Ihre Fragen auch per E-Mail an uns richten:
Grundlegende Hinweise
Jeder Bürger kann seinen Teil dazu leisten, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Es geht in erster Linie darum, eine rasante Verbreitung des Virus zu unterbinden. Es sollen möglichst wenig Menschen gleichzeitig erkranken, damit unsere Krankenhäuser und Pflegekräfte reagieren können und die Infizierten maximale medizinische Hilfe und Betreuung bekommen. Um die Ansteckungskurve möglichst flach zu halten und die Welle über einen langen Zeitraum zu strecken, sollten Sie folgende Verhaltensregeln unbedingt beachten.
1. Mehrmals täglich gründlich (mindestens 30 Sekunden) und mit Seife die Hände waschen.
2. Mindestens 1-2 Meter Abstand zu anderen Personen halten.
3. Menschenansammlungen meiden.
4. Husten oder niesen Sie in ein frisches Papiertaschentuch oder in die Armbeuge. Werfen Sie benutzte
Papiertaschentücher direkt weg.
5. Vermeiden Sie es, Ihr Gesicht zu berühren.
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Wenn Sie bei sich selbst Krankheitssymptome verspüren, die denen einer Grippe ähneln, gehen Sie wie folgt vor: Bei Fieber, starkem Husten oder Atemwegsproblemen, rufen Sie bei Ihrem Hausarzt oder beim Gesundheitsamt an. Falls ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie die 116 117. Dort wird man Ihnen weiterhelfen. Gehen Sie auf keinen Fall unaufgefordert in die Arztpraxis. Die konsequente Umsetzung aller kontaktminimierender Maßnahmen ist wichtig, damit sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Übrigens: Laut Weltgesundheitsorganisation verläuft die Krankheit in 80 Prozent der Fälle leicht bis sehr leicht. Es gibt also keinen Grund zur Panik.
Mit der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz kommen neue
Einschränkungen
Am 11. Januar 2021 ist eine neue Corona-Bekämpfungsvorschrift in Kraft getreten. Trotz der bisherigen Maßnahmen ist die Zahl der infizierten Personen immer noch recht hoch. Daher sah die Bundesregierung, und in
der Folge auch unser Land, die Notwendigkeit, neue Beschränkungen zu beschließen, um die Infektionsdynamik zu unterbrechen. Persönliche Kontakte sollen erheblich reduziert werden. Im öffentlichen und privaten Bereich sind Zusammenkünfte von Personen desselben Hausstands sowie einer weiteren Person eines anderen Hausstandes erlaubt, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei der Bestimmung der Personenzahl außer Betracht bleiben können. Amateursport ist nur noch im Freien und alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Kirmes und Volksfeste bleiben weiterhin untersagt, Hotels, Restaurants, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Die gesamte Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link:
Weitere Informationen zur aktuellen Situation und zu Vorsichtsmaßnahmen können Sie u.a. auf den Internetseiten folgender Einrichtungen nachlesen: