

Struktur der rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise (Auszug aus www.ism.rlp.de)
Die kommunalen Ebenen (Kreisebene und Gemeindeebene) in Rheinland-Pfalz setzen sich aus
24 Landkreisen,
12 kreisfreien Städten,
163 Verbandsgemeinden,
37 verbandsfreien Städte und Gemeinden (davon 8 große kreisangehörige Städte) sowie
2.257 Ortsgemeinden zusammen.
In kreisfreien Städten werden alle kommunalen Aufgaben von der Stadt wahrgenommen; hier fallen also Kreis- und Gemeindeebene zusammen. Die kreisfreie Stadt hat damit grundsätzlich alle Aufgaben zu erledigen, die in den Landkreisen auf mehrere kommunale Ebenen aufgeteilt sind.
Den Landkreisen sind grundsätzlich die Aufgaben zugewiesen, für die die Größe und Verwaltungskraft der kreisangehörigen Gemeinden nicht ausreicht.
Hierzu gehören als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung z. B.
Der Kreisverwaltung obliegen als Auftragsangelegenheiten (= Erfüllung von staatlichen Aufgaben für das Land) z. B.
Die Kreisverwaltung übt ferner (insoweit als Landesbehörde) die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Verbandsgemeinden und Gemeinden (außer den großen kreisangehörigen Städten) aus.
Organe des Landkreises sind:
Verbandsfreie Städte/Gemeinden sind größere Städte und Gemeinden, die über eine eigene hauptamtliche Verwaltung verfügen und alle Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen.
Organe der verbandsfreien Stadt/Gemeinde sind:
8 der insgesamt 37 verbandsfreien Gemeinden sind große kreisangehörige Städte, die im Stadtgebiet einige Aufgaben der Kreisverwaltung wahrnehmen.
Verbandsgemeinden sind hauptamtlich verwaltete Gebietskörperschaften, die aus einer unterschiedlich großen Zahl benachbarter Ortsgemeinden gebildet sind und neben diesen Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen.
Anstelle der Ortsgemeinden erfüllen die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung z. B.
Die Verbandsgemeinden führen ferner die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag, wobei sie an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an die Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden sind.
Der Verbandsgemeindeverwaltung obliegen als Auftragsangelegenheiten (=Erfüllung von staatlichen Aufgaben für das Land) z. B.
Organe der Verbandsgemeinde sind:
In den Verbandsgemeinden nehmen die ausschließlich ehrenamtlich verwalteten Ortsgemeinden alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeindeebene wahr, die nicht der Verbandsgemeinde übertragen sind.
Organe der Ortsgemeinde sind:
Die Verbandsgemeinde Cochem
mit der Kreisstadt Cochem, 16 weiteren Ortsgemeinden und rund 17.000 Einwohnern
zählt zu den landschaftlich interessantesten und reizvollsten Gebieten an der Mosel. Die 12 Moselgemeinden Beilstein, Bremm, Briedern, Bruttig-Fankel, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Ernst, Klotten, Mesenich, Nehren, Senheim und Valwig sowie die 4 Eifelgemeinden Dohr, Faid, Greimersburg und Wirfus sind rund um die zur Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem gruppiert, wo die Verbandsgemeindeverwaltung ihren Sitz hat. Während die Stadt Cochem und die übrigen an der Mosel gelegenen Ortsgemeinden ihre wirtschaftliche Erwerbsgrundlage überwiegend im Tourismus und auch Weinbau finden, handelt es sich bei den 4 Höhengemeinden vorwiegend um ruhigere Wohngemeinden, die sich u.a. wegen der verkehrsgünstigen Lage zur Autobahn mit gutem Erfolg um die Ansiedlung mittelständischer Betriebe bemühen.
Das vom Weinbau besonders geprägte Ferienland Cochem mit seinen anerkannten Tourismusgemeinden mit 10.000 Betten und jährlich weit über 800.000 Übernachtungen ist eine gern besuchte Urlaubs- und Erholungsregion. Dem Gast steht ein breit gefächertes und abwechslungsreiches Freizeitangebot zur Verfügung. Er kann zwischen Radtouren durch romantische Weinorte oder Wanderungen über Weinbergshöhen mit weiten Panoramablicken (u.a. mit den Highlights Nordic-Walking-Park, BREVA-Kulturweg, Apollowanderweg in Valwig oder dem alpinen Klettersteig im steilsten Weinberg Europas, dem Bremmer Calmont), Ausflugsfahrten zu attraktiven Sehenswürdigkeiten, Schiffsausflügen, Wassersportmöglichkeiten auf der Mosel (Wasserski, Surfen, Angeln), einem Besuch des Hallenwellenbades Cochem mit Kinderland oder des überregional bekannten Wild- und Freizeitparks Klotten oder aber Drachen- und Gleitschirmfliegen von den Moselhöhen wählen. Eine besondere Attraktion und gleichzeitig Verbindung zwischen Mosel und Eifel ist die im Sommer 2006 eröffnete Ferienanlage auf der Moselhöhe Ediger-Eller mit 380 Ferienhäusern und einer 18- und 9-Loch-Golfanlage.
Von der über 2000-jährigen Geschichte des Ferienlandes Cochem legen zahlreiche Zeugen wie beispielsweise der gallorömische Umgangstempel auf dem Bremmer Calmont oder aber die Römergräber bei Nehren, die Reichsburg Cochem, die Burgruinen "Winneburg" bei Cochem, "Coraidelstein" in Klotten und "Metternich" in Beilstein sowie mittelalterliche Marktplätze und liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser – Prunkstücke moselländischer Kultur - ein eindrucksvolles Zeugnis ab. Die Gemeinden haben jedoch nicht nur die Traditionen liebevoll bewahrt, sondern auch in die Zukunft investiert. Beleg und Lohn für die erheblichen Investitionen zur Verbesserung der Lebensqualität sind die zahlreichen herausragenden Platzierungen der Gemeinden (und hierbei u.a. mehrere Landessieger sowie eine Silbermedaille auf Bundesebene) bei dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“.
Nach der Vereinbarung zur freiwilligen Fusion der Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land führt die (neue) Verbandsgemeinde Cochem zunächst das bisherige Wappen der Verbandsgemeinde Cochem-Land (s.u.)weiter (längstens bis 31.12.2010). Der Auftrag zur Entwicklung eines neuen Wappens für die Verbandsgemeinde Cochem wurde bereits erteilt. Sobald die Wappenentwürfe vorliegen, haben die Gremien der Verbandsgemeinde Cochem hierüber zu entscheiden.
Wappenbeschreibung
Innerhalb eines 16-fach von Rot und Silber gestückten Bordes in Silber unter grünem Wellensparren eine grüne Weintraube
Begründung
Der rot-silbern gestückte Bord erinnert an die Wappenfarben des ehemaligen Kurfürstentums und Erzstifts Trier. Der Bord um das Wappen ist das Zeichen der Verbandsgemeinde. Die 16-fache Stückung weist auf die 16 zur Verbandsgemeinde gehörenden Gemeinden. Der Wellensparren versinnbildlicht den eine Reihe von Winzergemeinden einschließenden sogenannten "Cochemer Krampen". Die Weintraube weist auf die wesentliche wirtschaftliche Struktur des Gebietes.
Die Annahme des Wappens wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25. Mai 1993 beschlossen. Die Genehmigung des Wappens durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell wurde am 24. Juni 1993 ausgesprochen. Wappenentwurf durch Decku, St. Wendel
Durch Erlass des preußischen Ministers des Innern vom 15. September 1932 wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 die bis dahin bestehenden Bürgermeisterämter Cochem-Land (mit Sitz in Cochem-Sehl), Pommern (mit Sitz in Klotten), Eller (mit Sitz in Ediger), Carden und Treis aufgelöst. Die Gemeinden Dohr, Ernst, Faid und Greimersburg des aufgelösten Amtes Cochem-Land, Klotten und Wirfus des aufgelösten Amtes Pommern, Bremm, Ediger, Ellenz-Poltersdorf, Eller und Nehren des aufgelösten Amtes Eller, Bruttig, Fankel und Valwig des aufgelösten Amtes Treis zu einem neuen Amt mit Namen Cochem-Land mit Sitz in Cochem zusammengeschlossen.
Im Zuge der in Rheinland-Pfalz begonnenen Verwaltungsreform Ende der 60er Jahre wurden die Ämter in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier zu Verbandsgemeinden umgestaltet und in vielen Fällen mit Wirkung vom 1. Januar 1971 gebietlich verändert. Hiervon war auch das damalige Amt Senheim betroffen, deren Gemeinden durch Landesgesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Neugliederung der Gemeinden vom 16. Juli 1968 und vom 28. Juli 1970 den Verbandsgemeinden Zell und Cochem-Land zugeordnet wurden. Beilstein, Briedern, Mesenich und Senheim gehören seither zur Verbandsgemeinde Cochem-Land mit ihren nunmehr insgesamt 16 Ortsgemeinden.
Seit 7. Juni 2009 sind die bisherige Verbandsgemeinde Cochem-Land (mit den bisherigen 16 Ortsgemeinden) und die bisher verbandsfreie Stadt Cochem im Rahmen einer freiwilligen Fusion zu der Verbandsgemeinde "Cochem" zusammengeschlossen. Grundlage hierfür sind das am 4. Februar 2009 vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete "Lex Cochem" sowie die am 17. Februar 2009 von den Bürgermeistern Probst (Verbandsgemeinde Cochem-Land) und Hilken (Stadt Cochem) unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung.
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem-Land von 1932 bis heute
1932-1934 Adolf Gandner
1934-1945 Ernst Pfitzner
1945-1948 Matthias Josten
1948-1965 Albert Magnus
1965-2002 Heinz Escher
2002-heute Helmut Probst